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AVB - Häufige Fragen

HÄUFIGE FRAGEN


AUFBEREITUNG UND VERWERTUNG VON BAUSTOFFEN IM REMS MURR KREIS

Hier beantworten wir häufig an uns gestellte Fragen. Ist Ihre Fragestellung nicht abgedeckt, rufen Sie uns einfach an, senden Sie uns eine E-Mail.

Wie sind Ihre Öffnungszeiten?
Wir haben Montag bis Freitag von 7.00 bis 12.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.

Wie finde ich Sie?
Der AVB-Standort befindet sich zentral im Landkreis Rems Murr zwischen Remstal, Schorndorf, Waiblingen und Winnenden. Unser Betrieb liegt an der Verbindungsstrasse K 1872 von Winnenden nach Schorndorf zwischen den Ortsteilen Berglen-Kottweil und Berglen- Birkenweißbuch.

Bei Nutzung von Navigationssystemen geben Sie Berglen, Luisenstrasse ein, da wir uns im Außenbereich befinden und Salenhau nicht im Straßenverzeichnis beinhaltet ist.

Welche Abfälle nehmen Sie an?
Wir verwerten eine Vielzahl an Abfallarten, z.B. wie sie bei Bau-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen anfallen.

Bitte informieren Sie sich auf der Navigationsleiste unter Menüpunkt Downloads/Links und den Dateien Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb oder Preisliste aktuell. Sollte die betreffende Abfallart dort nicht aufgeführt sein, informieren Sie sich bitte telefonisch bei uns.

Was kostet die Abfallentsorgung bei Ihnen?
Je nach Abfallart ergibt sich ein unterschiedlicher Annahmepreis je Tonne, je cbm oder je Stück. Sofern Transportleistungen beauftragt werden, kommen diese Kosten hinzu.

Auf der Navigationsleiste unter Menüpunkt Downloads/Links und den Dateien Preisliste aktuell und Preisliste Kleinanlieferer, erhalten Sie die gewünschten Preisinformationen. Bei großen Anliefer- oder Abnahmemengen sowie spezifischen Qualitäten, erhalten Sie gerne ein individuelles Angebot.

Welche Recycling-Baustoffe haben Sie?
Wir haben folgende RC-Baustoffe ständig auf Lager: Recyclingsand 0/5mm, Bauschutt- Recycling BLD 0/45mm und KFT geeignetes Betonrecycling FSS/KFT 0/45mm.

Bei Bedarf, können wir auch verschiedene Sonderkörnungen produzieren.

Holen Sie die Abfälle auch ab und liefern Sie Baustoffe auch aus?
Ja. Den Transport der Abfälle und der Recycling-Baustoffe bieten wir mittels Containerstellungen oder Lkw-Kipperfahrzeugen an.

Wir arbeiten in diesem Bereich auch mit der Unterbeauftragung von Gesellschafter- und Transportunternehmen und sind dadurch in der Lage, stets das geeignete Transportmittel auszuwählen.

Was darf im Bauschutt enthalten sein?
Bauschutt ist ein Gemisch aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik. Nicht zu Bauschutt zählen Gipsabfälle oder Leichtbetonsteine wie Ytong. Diese werden unter Gipsabfällen eingestuft und sollten daher nicht mit dem Bauschutt vermischt werden, da die Mischung sonst in die teureren Gipsabfälle eingestuft wird.

Sind nicht mineralische Bestandteile, wie Holz, Kunststoffe etc., bis zu einem Anteil von max. 5%, im Bauschutt enthalten, erheben wir einen Störstoffzuschlag. Der Bauschutt muss aus unbedenklicher Herkunft stammen und unbelastet sein.

Verunreinigter Bauschutt, wie z.B. häufig in Heizölkellern oder bei Werkstattböden anzutreffen, ist zu separieren und nach Analyse der Verunreinigungen, separat zu entsorgen.

Was darf in gemischten Abfällen enthalten sein?
Gemischte Baustellen- oder Gewerbeabfälle und Sperrmüll bestehen aus Holz, Papier und Pappen, verschiedenen Kunststoffen, Verpackungen, Textilien, Metallen, mineralischen Bestandteilen und z.B. Verbundstoffen aus den vor genannten Materialien.

Nicht enthalten sein dürfen Flüssigkeiten und Nahrungsmittel, sowie Abfallarten, die als gefährlich eingestuft sind, z.B. Mineralfaserabfälle, teerhaltige oder asbesthaltige Abfälle. Die gefährlichen Abfälle sind von den Mischabfällen getrennt zu halten und gesondert zu entsorgen.

Sind gefährliche Abfälle in den Mischabfällen enthalten muss die Abfalleinstufung nach der gefährlichsten enthaltenen Abfallart erfolgen und dabei gelten besondere Vorschriften u.A. hinsichtlich Verpackung und Nachweisdokumentation.

Wie soll ich meine Abfälle trennen?
Grundsätzlich ist es wünschenswert jede Abfallart getrennt zu halten, da dies qualitativ die besten Verwertungsmöglichkeiten eröffnet. Bei Anfall von größeren Abfallmengen (ab ca. einer Containerfüllung oder sonstigen Transporteinheit) sollten Sie mineralische Abfälle (z.B. Beton und Bauschutt) getrennt von nicht mineralischen Abfällen (z.B. Holz, Isoliermaterial, Kunststoffen, Verpackungen) halten.

Gleiches gilt jeweils für die mineralischen Abfälle wie Dachziegel, Beton, Bauschutt, Gipsabfälle und Asphalt, ab etwa einer Transporteinheit. Bei kleineren Anfallmengen ist es, aus wirtschaftlicher Sicht, häufiger nicht sinnvoll die oben genannten Abfälle zu trennen und ist, in Summe mit den Transportkosten, als Mischabfall günstiger zu entsorgen.

In jedem Fall und unabhängig von der Menge, sind gefährliche Abfälle, wie z.Bsp. Mineralfaserabfälle, teerhaltige oder asbesthaltige Abfälle (Dachpappen, Welleternit), sowie Flüssigkeiten und Nahrungsmittelabfälle getrennt zu entsorgen. Asbesthaltige Abfälle und Mineralfaserabfälle sind verpackt zu entsorgen (Verpackungen sind bei uns erhältlich). Gerne beraten wir Sie auch ausführlicher zu diesem Themengebiet.

Kann ich bei Ihnen auch als Privatperson/Privathaushalt anliefern?
Ja. Unsere gesamten Dienstleistungen, richten wir an Entsorgungsunternehmen,
gewerbliche und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen und an Privatpersonen, bzw. Privathaushalte.

Als Privathaushalt haben Sie jedoch die „Andienungspflicht“ gegenüber dem öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis) zu beachten. Dies gilt z.B. für Hausmüll und auch für Sperrmüll, sofern dieser nicht gewerblich entsorgt wird.

Bestimmte Abfälle sind jedoch von der Andienungspflicht freigestellt, sofern Sie verwertet werden, wie z.B. Bauschutt oder Altholz. Informationen hierzu erhalten Sie auch aus den Abfallsatzungen des Landkreises, dem ihr Haushalt zugeordnet ist. Gerne erteilen auch wir Ihnen zu diesem Thema Auskunft.

Wie läuft die Abfallannahme bei Ihnen ab?
Alle Anlieferungen werden bei der Eingangskontrolle an unserer geeichten Bodenwaage gewogen und in die zugehörige Abfallart eingestuft. Darüber wird ein Wiege-/Lieferschein erstellt, auf dem die relevanten Daten, wie Gewichte, Abfallart und bei Barzahlung auch der Preis abgebildet sind. Anschließend werden die Abfälle an der zugewiesenen Stelle abgeladen.

Unsere Mitarbeiterinnen an der Waage und im Abkippbereich helfen Ihnen in jedem Fall gerne weiter